Erstellung von
Explosionsschutz – Dokumenten
Bei der Verwendung von brennbaren, explosiven sowie in Verbindung mit Luft/Sauerstoff gefahrbringenden Stoffen, Stäuben, Arbeitsmittel die mit diesen Stoffen verarbeitet werden sowie genehmigungspflichtigen Anlagen, ist der Betreiber verpflichtet ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Und dies vor der Inbetriebnahme des Arbeitsplatzes mit den Stoffen und Anlagen/Geräten.
Dies gilt auch schon bei der Verarbeitung von kleinsten Mengen, da auch hierdurch eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann.
Grundlage hierfür ist hauptsächlich die Gesetzgebung, geregelt in:
§§ 5 und 6 Arbeitschschutzgesetz (ArbSchG)
§§ 5 und 9 Bertriebssichheitsverordnung (BetrSichV)
§ 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bei allen Anlagen und Arbeitsplätzen mit entsprechenden Stoffen und Arbeitsmitteln ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich.
D.h. in einem Unglücksfall wird der Betreiber in die Haftung genommen.
In einem solchen Fall stehen dann u.s Berufgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Feuerversicherung, evtl. sogar Polizei und Staatanwaltschaft vor der Tür.
Als – beim TÜV Saarland – ausgebildete Fachkraft für Explosionschutz ExFa© können Sie mich mit der Erstellung des Explosionschutzdokumentes beauftragen.
Ich erstelle Ihnen vorab sehr gerne ein verbindliches und für Sie unverbindliches Angebot.
Wir erstellen keine Pauschalangebote sonder unterscheiden nach Art, Anwendung und Betriebsgröße.
Über Ihren Kontakt würde ich mich sehr freuen.